Geringverdiener sollten NV-Bescheinigung beantragen

Berlin (dpa/tmn) - Anleger mit geringem Einkommen sollten eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung) beim Finanzamt beantragen. Wird diese der Bank vorgelegt, könnten Zinsen und andere Kapitaleinkünfte ohne Abzug von Abgeltungsteuer ausgezahlt werden.

Das gelte auch, wenn sie den Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro jährlich überschreiten, erklärt der Bundesverband deutscher Banken in Berlin. In Betracht komme die NV-Bescheinigung für Verbraucher, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen voraussichtlich unter dem Grundfreibetrag von 8004 Euro liegt. Bei Ehepaaren liegt der Betrag bei 16 008 Euro.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort