Hausratversicherung: Das muss sie abdecken

Die Verträge sind kompliziert. Deshalb müssen die Details vor der Unterschrift abgeklärt werden.

Düsseldorf. Den größten Wert in manchen Wohnungen hat die High-Tech-Ausstattung: Laptops, Computer, Flat-screens oder Musikanlagen. Eine Hausratversicherung deckt den Verlust oder Schäden an diesen Gegenständen. Allerdings nur, wenn man bei Vertragsabschluss auf alle Details geachtet hat. „Hausratversicherungen sind komplizierte Verträge geworden“, sagt Michael Wortberg, Versicherungsexperte bei der Verbraucherzentrale.

Eine Hausratversicherung deckt Schäden an sämtlichen Wohnungsgegenständen, die durch Feuer, Blitzschlag, Explosion, Raub, Sturm, Hagel, Leitungswasser oder Einbruchdiebstahl entstehen können. Der Versicherer übernimmt die Wiederbeschaffungskosten und erstattet Geld für Reparaturen. Wer in einer Region mit höherem Einbruchrisiko lebt, zahlt eine höhere Prämie. Doch auch abgesehen davon, variieren die Beiträge für Policen stark. „Unterschiede bis zu 200 Prozent sind nicht selten“, sagt Wortberg. Dabei gibt es nicht pauschal günstige oder teure Anbieter.

„Teure Elektrogeräte werden nur in vollem Umfang ersetzt, wenn der Gesamtwert des Hausrats richtig angegeben ist“, sagt Wortberg. Viele Versicherungsnehmer setzen den Wert zu niedrig an. Das hat eklatante Folgen. Denn der Versicherer erstattet dann auch nur anteilig den Schaden: Wer Hausrat im Wert von 50 000 Euro besitzt, aber nur 25 000 Euro versichert, erhält im Schadensfall den Neuwert nur zur Hälfte ersetzt. In neueren Tarifen gewähren die Versicherer Schutz vor Unterversicherung und verzichten auf den Leistungsabzug. Trotzdem bleibt eine Unterversicherung gefährlich: Brennt das komplette Haus ab, erhält man nur die vereinbarte Versicherungssumme — das kann dann zu wenig sein.

Der Einbruchdiebstahl eines Fahrrades ist im Standardschutz erfasst. Unter freiem Himmel ist das Rad in älteren Policen nur in der Zeit zwischen sechs und 22 Uhr versichert. „Neuere Tarife gewähren diesen Schutz rund um die Uhr“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten. „Dies muss man gegen Beitragszuschlag einschließen, meist sind die Räder dann mit einem oder zwei Prozent der Versicherungssumme mitversichert“, so Boss. Für wertvolle Räder gibt es eine separate Fahrradpolice.

Eine Elementarschadenpolice sollte jeder zusätzlich abschließen. „Das Risiko wird häufig unterschätzt“, sagt Wortberg. Vor allem Starkregenfälle, die die Gefahr eines Rückstaus bergen — wenn Abwasser aus der Kanalisation zurückfließt und den Keller überschwemmt — , sind überall möglich. Der Hausrattarif sollte auch bei Überspannungsschäden an Elektrogeräten leisten, die durch Blitzschlag entstehen können. Günstig ist, wenn der Versicherer auf die „Einrede der groben Fahrlässigkeit“ verzichtet. Dann sind auch Schäden abgedeckt, die der Versicherte selbst durch grob fahrlässiges Handeln herbeiführt.

„Kommt es zum Schadensfall, muss der Versicherte nachweisen, was er an Hausrat besessen hat und wie wertvoll er ist“, sagt Boss. Natürlich sollte man Belege und Gerätebeschreibungen aufbewahren. Zusätzlich lohnt es sich, alle Räume und Schrankinhalte abzufotografieren und die Daten außerhalb der Wohnung aufzubewahren. Sonst ist die höchste Versicherungssumme völlig wertlos.

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