2012: Neue Regeln für Rürup-Rentenverträge

Vorsorgesparer sollten einige wichtige neue Regelungen zum Jahresbeginn im Auge haben. Dabei gibt es nicht nur Vorteile.

Düsseldorf. Neue Regelungen für die Rürup-Rente: Für alle staatlich geförderten Rürup-Rentenverträge, die ab 2012 abgeschlossen werden, gilt ab sofort als frühester Auszahlungsbeginn der Rente das 62. Lebensjahr. Nur bei älteren Verträgen ist weiterhin der Renteneinstieg bereits ab dem 60. Lebensjahr möglich.

Positiv: Unabhängig davon steigt 2012 für alle Rürup-Sparer der steuerliche Sonderausgabenabzug von 72 auf 74 Prozent der eingezahlten Beiträge. Demnach kann ein alleinstehender Steuerzahler bis zu 14800 Euro als Sonderausgaben geltend machen, wenn er den maximal geförderten Beitrag in Höhe von 20000 Euro im Jahr in einen Vertrag einzahlt. Verheiratete dürfen den doppelten Betrag (maximal 29600 Euro) vom steuerpflichtigen Einkommen als Sonderausgaben abziehen.

Einfaches Beispiel für 2012: Ein Selbstständiger investiert monatlich 500 Euro. In der Steuererklärung kann er dann einen Betrag von 4440 Euro steuermindernd ansetzen (74 Prozent von 6000 Euro). Bei einem persönlichen Steuersatz von 40 Prozent ergäbe sich dadurch eine Steuerersparnis in Höhe von rund 1776 Euro. Sein tatsächlicher finanzieller Aufwand für die eigene Altersvorsorge 2012 beträgt somit nur noch 4224 Euro.

Ein vorteilhaftes Kriterium bei einem Rürup-Vertrag in der Ansparphase ist die Flexibilität. Es gibt keinen Mindestbeitrag. Selbstständige und Freiberufler haben hier die Möglichkeit, jährlich die Höhe ihrer Einzahlungen - je nach Geschäftsverlauf - selbst zu bestimmen. So kann man mit kleineren monatlichen Beträgen beginnen und wenn das Budget dies erlaubt, jederzeit durch zusätzliche Einmalzahlungen aufstocken, um so weitere steuermindernde Effekte zu erzielen.

Zudem bleiben während der Ansparphase die Erträge auf das angesparte Kapital abgeltungssteuerfrei. Möglicher Nachteil in der Auszahlungsphase: Die Altersvorsorge gibt es nur als lebenslange Rente, das Kapital kann nicht als Einmalzahlung entnommen werden.

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