Für Änderungen auf Lohnsteuerkarte ins Finanzamt

Berlin (dpa/tmn) - Steuerpflichtige müssen ab Januar 2011 alle Änderungen auf ihrer Lohnsteuerkarte von ihrem Finanzamt eintragen lassen. Darauf weist die Bundessteuerberaterkammer hin. Bisher sind dafür die Meldebehörden der Städte und Gemeinden zuständig.

Grund sei die schrittweise Einführung der elektronischen Datenverwaltung. Die Lohnsteuerkarte aus Papier wird 2012 endgültig abgelöst. Während einer Übergangsphase behalten die alten Lohnsteuerkarten für 2010 im kommenden Jahr ihre Gültigkeit.

Folglich sollten Arbeitnehmer darauf achten, dass bei Änderungen ihrer persönlichen Verhältnisse, entweder durch Familienzuwachs, Trennung oder sonstige steuerrelevanten Vorgänge die entsprechenden Änderungen auf der Steuerkarte vorgenommen werden.

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