Finanzämter verlieren fast jede zweite Klage

An den drei NRW-Finanzgerichten bekamen die Kläger in mehr als 40 Prozent der Fälle ganz oder teilweise Recht.

Düsseldorf/Köln/Münster. Werbungskosten, Arbeitszimmer, Umzug oder doppelte Haushaltsführung - Streitpunkte mit dem Finanzamt gibt es bei der Steuererklärung viele. Und zumeist entscheidet die Behörde gegen die Steuerzahler. Doch das ist in fast jedem zweiten Fall nicht rechtens, zeigt eine Umfrage unserer Zeitung unter den drei NRW-Finanzgerichten in Düsseldorf, Köln und Münster.

"Wir gehen davon aus, dass 2008 nahezu die Hälfte aller Klagen einen Erfolg oder Teilerfolg hatte", sagt Sabine Kühnen, Sprecherin des Finanzgerichts Düsseldorf. Insgesamt waren im vergangenen Jahr 5311 neue Verfahren beim Finanzgericht Düsseldorf, zuständig für alle Finanzämter im Regierungsbezirk Düsseldorf, eingegangen.

Auch im Finanzgericht Köln haben Kläger, die mit ihrem Steuerbescheid nicht einverstanden sind, gute Karten. "Die Erfolgsquote in Klageverfahren lag 2008 bei exakt 44,08 Prozent", sagt Richter Heinz Neu. 2007 hatte die Quote in Köln noch 42,44 Prozent betragen.

Am Finanzgericht Münster waren 2008 laut Sprecherin Sabine Haunhorst immerhin 41,4 Prozent der Klagen gegen Steuerbescheide ganz oder teilweise von Erfolg gekrönt. Übereinstimmend sagen alle Gerichtssprecher, dass nur etwa 20 Prozent der Fälle durch Urteil oder Gerichtsbescheid abgeschlossen wurden.

Die übrigen konnten die Gerichte bei Erörterungsterminen und durch richterliche Hinweise an die Finanzämter abschließen. Darin sind aber auch die Fälle enthalten, in denen die Kläger zwar Recht erhielten, aber dennoch die Prozesskosten zahlen mussten, weil sie etwa wichtige Unterlagen erst vor Gericht und nicht zuvor schon dem Finanzamt präsentiert hatten.

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