Erbschaftsteuer senken: Mündliches Vermächtnis reicht

Berlin (dpa/tmn) - Erben können mit einem Vermächtnis, das sie aus dem Erbe leisten müssen, die Erbschaftsteuer senken. Dafür reicht es, wenn das Vermächtnis nur mündlich abgeschlossen wurde, entschied der Bundesfinanzhof in München (Aktenzeichen: II R 46/09).

Bisher beharrte das Finanzamt bei der Erbschaftsteuererklärung auf einem schriftlichen Vermächtnis. Der Entscheidung des Bundesfinanzhofs zufolge ist die mündliche Vereinbarung ausreichend, wenn das Vermächtnis auch tatsächlich ausgeführt wird, erklärt der Bund der Steuerzahler. „Besser ist es jedoch, das Vermächtnis auch schriftlich zu fixieren“, rät Anita Käding vom Bund der Steuerzahler. „So erspart man sich trotz des steuerzahlerfreundlichen Urteils Diskussionen mit dem Finanzamt und gegebenenfalls auch zwischen Erben und Vermächtnisnehmer.“ Bei einem Vermächtnis legt der Erblasser fest, dass bestimmte Teile seines Vermögens nicht an die Erben, sondern an andere Personen gehen sollen.

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