Erbengemeinschaft: Einstimmigkeit nicht nötig

Koblenz (dpa) - Eine Erbengemeinschaft muss den Verkauf eines Grundstücks nicht notwendig einstimmig beschließen. Das entschied das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz in einem am Mittwoch (26. Januar) bekanntgewordenen Urteil.

Nach dem Richterspruch ist das nur dann nötig, wenn der Verkauf eine wesentliche Veränderung des ererbten Nachlasses zur Folge hat. In allen anderen Fällen sei die Veräußerung auch nach einem Mehrheitsbeschluss der Erben möglich (Aktenzeichen: 5 U 505/10).

Das Gericht gab mit seinem Urteil der Klage eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft gegen ein weiteres Mitglied statt. Der beklagte Erbe hatte sich als einziger geweigert, dem Verkauf eines Grundstücks aus der Erbmasse zu einem Preis von 13 500 Euro zuzustimmen. Die Klägerin wollte nun erreichen, dass der Erbe zur Zustimmung juristisch gezwungen wird.

Anders als das Landgericht Koblenz, das dafür keine Rechtsgrundlage sah, hielt das OLG das Anliegen der Klägerin für berechtigt. Denn der Verkauf des Grundstücks diene der ordnungsgemäßen Verwaltung des Nachlasses. Eine wesentliche Veränderung des Erbes liege nicht vor, da an die Stelle der Immobilie der Verkaufserlös trete.

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