Ehepaar-Testament gilt nach Scheidung nicht weiter

Hamm/Berlin (dpa/tmn) - Ein gemeinschaftliches Testament von Eheleuten wird durch eine Scheidung unwirksam. Daran ändert sich auch nichts, wenn die Geschiedenen später erneut heiraten, entschied das Oberlandesgericht Hamm (Aktenzeichen: I-15 Wx 317/09).

In dem verhandelten Fall hatte ein Ehepaar 1970 geheiratet und während der Ehe ein gemeinschaftliches Testament aufgesetzt, wie die Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) berichtet. In dem Testament setzten sich die beiden Ehepartner wechselseitig zu Alleinerben ein. 1987 ließ sich das Paar scheiden, nahm jedoch 1994 die Beziehung wieder auf. Im Februar 2009, einen Tag vor dem Tod des Mannes, heiratete das Paar erneut. Die Witwe beantragte einen Erbschein, der sie auf der Grundlage des gemeinschaftlichen Testaments als Alleinerbin ausweisen sollte.

Das Nachlassgericht wies jedoch den Antrag ab, da das gemeinschaftliche Testament durch die Scheidung unwirksam geworden sei. Einen übereinstimmenden Willen der Eheleute, das Testament im Falle einer Scheidung und späteren Wiederheirat fortgelten zu lassen, konnte das Gericht nicht feststellen. Die Witwe legte dagegen Beschwerde ein, doch ohne Erfolg. Die Richter folgten der Argumentation des Nachlassgerichts.

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