Ebay-Händler dürfen identische Artikel anbieten

Hamm (dpa) - Ebay-Händler dürfen in der Internetbörse mehrere identische Artikel gleichzeitig anbieten. Das sei „keine ernsthafte Behinderung“ des Wettbewerbs, hat das Oberlandesgericht Hamm (OLG) in einer am Dienstag (18.1.) veröffentlichten Entscheidung klargestellt.

Ein Verkäufer der Auktionsplattform hatte gegen einen anderen geklagt, der Autozubehör im Netz verkauft. Der Händler hatte mehr als drei gleiche Artikel online gestellt. Zwar stelle ein solches Verhalten einen Verstoß gegen die Vertragsgrundsätze von Ebay dar, erläuterte OLG-Sprecherin Ulrike Kaup. „Einen Wettbewerbsverstoß oder eine gezielte Behinderung der Mitbewerber sah das Gericht aber nicht.“ (Aktenzeichen: I-4 U 142/10)

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