Darlehen: Darauf sollten Kreditnehmer achten

Niedrige Zinsen lassen Kredite attraktiv erscheinen. Doch Experten warnen vor versteckten Kosten.

Düsseldorf. Lockvogelangebote sind tabu, die Informationspflichten sind jetzt strenger: Die Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie zum Abschluss von Verbraucherkrediten soll Darlehensnehmer besser schützen. Zugleich sind die Zinsen niedrig. Wer jetzt Geld aufnimmt, um beispielsweise ein neues Auto zu finanzieren, muss allerdings weiter gut aufpassen. Versteckte Risiken bei Kombinationsverträgen und Restschuldversicherungen sind die Punkte, auf die Verbraucherschützer Kreditnehmer als erste aufmerksam machen. Und die Banken weisen auf mögliche Negativfolgen der neuen Richtlinie hin.

„Als Fallstrick könnte sich die Vorfälligkeitsentschädigung erweisen“, sagt Dominik Lamminger, Abteilungsdirektor beim Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB) in Berlin. „Bislang konnten nicht grundpfandrechtlich gesicherte Darlehen nach Ablauf von sechs Monaten und einer dreimonatigen Kündigungsfrist ohne Vorfälligkeitsentschädigung gekündigt werden.“ Will ein Verbraucher sein Darlehen jetzt vorzeitig zurückzahlen, muss er der Bank dafür eine Gebühr zahlen. Der Entschädigungsanspruch ist zwar begrenzt, wird aber verlangt.

Doch die neue Kündigungsmöglichkeit und die daraus folgende Entschädigungsbegrenzung hat nicht nur gute Seiten für Verbraucher: „Infolge der Begrenzung haben viele Banken ihre Bearbeitungsgebühren erhöht, die mit der Darlehensauszahlung fällig werden“, beobachtet André Schulze-Wethmar vom Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland. Und kündigt der Verbraucher den Darlehensvertrag, werden die Bearbeitungsgebühren nicht zurückgezahlt.

Tanja Beller vom Bundesverband deutscher Banken in Berlin fügt hinzu: „Bei Immobiliendarlehen sehen die neuen Regelungen keinen verbindlichen Anspruch auf vorzeitige Ablösung vor. Wer ein derartiges Darlehen vorzeitig zurückzahlen will, sollte sich mit seiner Bank in Verbindung setzen.“ Und sie räumt ein, dass ein Kreditabschluss für Verbraucher immer noch eine komplizierte Angelegenheit ist: „Durch die neuen Regeln erhalten Kreditnehmer zwar mehr Informationen. Doch die Entscheidung für oder gegen ein Darlehen muss jeder selbst fällen.“ Umfassende Recherche und ein Abwägen der eigenen finanziellen Situation sei unabdingbar.

„Die Vergleichbarkeit hat sich verbessert, da der Kunde vor Vertragsabschluss alle Informationen von der Bank in einem einheitlichen, tabellarischen Formblatt erhält.“ Dieses sehe bei jeder Bank gleich aus, erklärt Beller. Und fügt hinzu: „Wirbt eine Bank für einen konkreten Zinssatz, muss sie die überwiegende Zahl ihrer Kreditverträge zu diesem Satz abschließen.“

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