Beratungsprotokoll: Keine Unterschrift vom Anleger

Mainz (dpa/tmn) - Anleger müssen das Beratungsprotokoll ihrer Bank oder ihres Finanzberaters nicht unterschreiben. Und sie sollten sich dazu auch nicht drängen lassen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz hin.

Nur der Anlageberater sei gesetzlich verpflichtet, seine Unterschrift darunter zu setzen, teilen die Verbraucherschützer mit. Immer wieder versuchten unseriöse Berater, ihr eigenes Haftungsrisiko zu verringern, indem sie Kunden auffordern, das Protokoll zu unterschreiben, erläutert Sylvia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz.

Verbraucher sollten sich davon aber nicht beeindrucken lassen. Sie brauchen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben oder den Empfang bestimmter Unterlagen nicht bestätigen. Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleister dagegen müssen seit Januar 2010 über jede Anlageberatung ein Protokoll anfertigen und dem Kunden vor Vertragsabschluss aushändigen.

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