Für den Notfall Beim Sperren der Girokarte ist Kontonummer erforderlich

Berlin (dpa/tmn) - Girokartenbesitzer sollten ihre IBAN oder Kontonummer mitsamt Bankleitzahl stets im Kopf haben. Der Grund: Falls Verbraucher ihre Karte etwa nach einem Diebstahl telefonisch über die zentrale Sperrrufnummer 116 116 sperren lassen wollen, müssen sie diese Daten angeben, erklärt der Verein Sperr-Notruf.

Für den Notfall: Beim Sperren der Girokarte ist Kontonummer erforderlich
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Bei zu sperrenden Kreditkarten sei der Name des Kartenherausgebers oder die Bankleitzahl zu nennen. Neben dem aus Deutschland kostenlosen Notruf gibt es aus dem Ausland zusätzlich die Rufnummer 0049 30 4050 4050.

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