Bei Verlust der Bankkarte unbedingt auch zur Polizei gehen

Stuttgart (dpa/tmn) - Nicht nur bei Diebstahl, sondern auch wenn die Bankkarte verloren gegangen ist, gilt: Betroffene sollten die Karte bei der Bank sperren - und darüber hinaus zur Polizei gehen.

Bei Verlust der Bankkarte unbedingt auch zur Polizei gehen
Foto: dpa

„Denn ist die Bankkarte weg, kann man nie sicher sein, ob Betrüger damit nicht Missbrauch betreiben“, sagt Harald Schmidt von der Polizeilichen Kriminalprävention der Länder und des Bundes.

Die Polizei übermittelt den angeschlossenen Handelsunternehmen die Daten der gestohlenen Karte über das sogenannte KUNO-Verfahren. Mit der Folge: „Kriminelle können dann mit der fremden Karte nicht mehr über das elektronische Lastschriftverfahren einkaufen“, erklärt Schmidt. Anders als beim Electronic-Cash-Verfahren braucht der Kunde bei einer Zahlung per Lastschrift nämlich keine Geheimnummer - eine Unterschrift reicht aus.

Damit Betrüger die Unterschrift nicht einfach fälschen und einkaufen können, sollten Betroffene die Daten der gestohlenen Karte der Polizei nennen - Name des Karteninhabers, Bankleitzahl und Kontonummer, sowie Kartenfolgenummer. Wer seine Kartenfolgenummer nicht kennt, kann einen alten Kassenbeleg mitbringen. In der Regel können die Beamten die Angaben damit ermitteln, erklärt Schmidt.

KUNO steht für „Kriminalitätsbekämpfung im unbaren Zahlungsverkehr unter Nutzung nichtpolizeilicher Organisationsstrukturen“. Das freiwillige Informationssystem zwischen Polizei und Einzelhandel gibt es seit 2006 bundesweit.

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