Feuerwerk für Silvester Bei Raketen an vorgegebene Zeiten und Altersgrenzen halten

Erfurt (dpa/tmn) - Feuerwerkskörper der Kategorie F2 - also Böller, Raketen, Feuerwerksbatterien, Knaller oder auch Fontänen - dürfen nur Erwachsene kaufen und verwenden. Anders als viele denken, dürfen Personen unter 18 Jahren sie nicht anzünden, informiert der Tüv Thüringen.

Feuerwerk für Silvester: Bei Raketen an vorgegebene Zeiten und Altersgrenzen halten
Foto: dpa

Auch beim Abfeuern müssen sich Erwachsene an bestimmte Zeiten halten: In der Regel ist dies nur vom 31. Dezember ab 0.00 Uhr und am Neujahrstag bis 24.00 Uhr erlaubt. Aus Brandschutz- oder Sicherheitsgründen dürfen die Ordnungsämter in einigen Innenstädten das Zünden des Feuerwerks sogar verbieten.

Der legale Verkauf für Böller dieser Kategorie startet am 29. Dezember und endet am 31. Dezember. Wichtig für den Kauf: Auf die gängigen Prüfsiegel achten - denn andere Böller sind gefährlich. Als Orientierung dient das Siegel der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM). Es ist erkennbar an den Kürzeln BAM, F2 und einer mehrstelligen Zahl.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort