Ausstieg aus Lebensversicherung gut überlegen

Mainz (dpa/tmn) - Für Besitzer von Lebensversicherungen gab es in der Vergangenheit immer wieder schlechte Nachrichten. Nun soll auch noch die Beteiligung an den Bewertungsreserven neu geregelt werden.

Ausstieg aus Lebensversicherung gut überlegen
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Was sollten Kunden tun?

Niedrige Zinsen sind für Lebensversicherer ein Problem. Denn die Unternehmen müssen Kunden, deren Police ausläuft, an den Kursgewinnen beteiligen. Diese sogenannten Bewertungsreserven sind derzeit hoch, weil gut verzinste Wertpapiere, die die Unternehmen vor Jahren erworben haben, wegen der niedrigen Zinsen im Kurs gestiegen sind. Die Bundesregierung erwägt daher, die Regeln zu ändern. Kunden sollten aber deswegen nicht nervös werden.

„Es lohnt sich nicht in jedem Fall, die Police jetzt vorzeitig zu kündigen“, erklärte Michael Wortberg von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz in Mainz. „Es kommt stark auf Ihre persönliche Situation an.“ Auch in welcher Phase sich der Verbraucher mit dem Vertrag befindet, spiele eine wichtige Rolle. „Momentan ist ja auch noch nicht klar, wie die neuen Regeln genau aussehen werden.“

Kunden, die ihre Lebensversicherung erst vor wenigen Jahren abgeschlossen haben, sollten daher über eine Kündigung gut nachdenken. „Bei einem vorzeitigen Ausstieg entstehen oft hohe Verluste“, erklärte der Verbraucherschützer. Diese seien vermutlich größer als das Minus, das bei einer gesetzlichen Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven droht. Eine Alternative zur Kündigung könne eine Beitragsfreistellung sein.

Auch Kunden, deren Vertrag in einem oder zwei Jahren ausläuft, sollten abwägen, ob ein vorzeitiger Ausstieg lohnt. „Das hängt vor allem von der Kündigungsfrist ab“, erklärte Wortberg. Sollten die neuen Regelungen schon ab April gelten, wäre eine Ausstieg jetzt schon zu spät, wenn die Kündigungsfrist einen Monat betrage. „Es gibt auch Verträge, die haben eine Kündigungsfrist von drei Monaten“, sagte Wortberg. Auch hier wäre eine Kündigung unter Umständen schon zu spät. Anders bei älteren Verträgen ohne Kündigungsfrist: „Hier können Sie durchaus überlegen, ob Sie jetzt aussteigen.“

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