Anlageberatung - Bank muss Provisionen offenlegen

Hamm (dpa) - Bekommt eine Bank Provisionen, muss sie das im Kundengespräch bei der Anlageberatung klar sagen. So entschieden jetzt die Richter am Oberlandesgericht Hamm.

Banken müssen ihre Kunden nach einer Gerichtsentscheidung bei einer Anlageberatung über Provisionen informieren. „Und zwar ungefragt“, wie das Oberlandesgericht Hamm (OLG) am Dienstag (29. Januar) mitteilte. Das Gericht bestätigte damit den Schadenersatzanspruch einer Anlegerin aus dem Kreis Borken. Wenn der Rückfluss an die beratende Bank, der sogenannte Kick-Back, nicht offenbart werde, sondern hinter dem Rücken des Anlegers erfolge, könne der Anleger das besondere Interesse der Bank an der Empfehlung nicht erkennen. (Az.: I-34 U 81/11)

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