Alte Schrottimmobilien: Verjährungsfrist läuft ab

Nürnberg (dpa/tmn) - Haben Anleger vor 2002 Geld in eine Schrottimmobilie investiert, sollten sie jetzt aktiv werden. Denn nach dem 31. Dezember trete die Verjährung ein, erklärt die Rechtsanwaltskanzlei Hoffmann & Partner.

Schadensersatzansprüche gingen verloren.

Wer Schrottimmobilien vor 2002 gekauft hat, sollte jetzt seine Schadenersatzansprüche stellen. Denn die Verjährungsfrist endet am 31. Dezember. Betroffene Anleger sollten daher verjährungshemmende Maßnahmen treffen, wie etwa ein Ombudsverfahren.

Betroffene Anleger, die ihre Geschäfte 2002 getätigt haben, sollten sich ebenfalls bald um entsprechende Maßnahmen kümmern, raten die Rechtsanwälte. Denn auch hier verjährten Ansprüche zehn Jahre nach ihrer Entstehung - und zwar auf den Tag genau. Wenn sich ein Anleger etwa im Februar 2002 an einer finanzierten Kapitalanlage beteiligt hat, trete die Verjährung im Februar 2012 ein.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort