Abmachungen in Tippgemeinschaft schriftlich festhalten

München (dpa/tmn) - „Beim Geld hört die Freundschaft auf“ - dieses Motto sollten Lottospieler in Tippgemeinschaften besser beherzigen. Wer mittippt, sollte das schriftlich haben.

Sie sollten sich immer absichern, auch wenn sie mit Freunden tippen, rät Tatjana Halm von der Verbraucherzentrale Bayern. „Vertrauen ist sicherlich ein Grundprinzip, das man da hat“, sagt die Juristin. „Aber um nachher Ärger zu vermeiden, wäre es von Vorteil, das gleich von vornherein irgendwo zu fixieren.“ Auf Nummer sicher gehe, wer die Abmachungen der Gemeinschaft mit einem schriftlichen Vertrag regelt. „Das braucht gar nicht so aufwendig sein. Es geht ja eigentlich nur um den Beweis.“

Um einen solchen Beleg geht es auch in einem Prozess im Amtsgericht Hildesheim: Zwei Lottogewinner müssen sich dort seit Dienstag verantworten, weil sie einen Arbeitskollegen um seinen Anteil an einem gemeinsamen Lottogewinn betrogen haben sollen. Die beiden hatten 2008 mehr als 1,7 Millionen Euro gewonnen - ihr Kollege behauptete, ebenfalls mitgetippt zu haben.

Eine optimale Mitgliederzahl für private Tippgemeinschaften gebe es nicht, sagt Halm. „Da geht es darum: 'Wer ist dabei?' Und nicht: 'Wie viele?'“ Wichtig sei aber, einen Organisator festzulegen. „Nichts ist schlimmer, als wenn sich jeder verantwortlich fühlt und damit letztlich keiner. Dann wird womöglich der Tippschein gar nicht geholt.“ Der Organisator sollte sich darum kümmern, das Geld seiner Mitspieler zu sammeln und weiterzugeben, Belege aufzubewahren, eventuell sogar für alle Kopien zu machen. Er sollte sich seiner Verantwortung bewusst sein: „Es geht ja teilweise schon um sehr viel Geld, und insofern sollten Tippgemeinschaften das auch ernst nehmen.“

Im Vertrag sollte festgehalten werden, wer mitspielt, wie hoch die Beiträge jeweils waren und, falls sie sich unterscheiden, welcher Gewinnanteil jedem zusteht. Mit den Unterschriften aller sei die Gruppe auf der sicheren Seite. Musterverträge bieten zum Beispiel die Lottogesellschaften der einzelnen Bundesländer auf ihren Internetseiten an. „Kommt dann der Gewinn, weiß man, was man zu tun hat und muss nicht darüber diskutieren, wer was bekommt“, erklärt Halm.

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