Finanzielle Sicherheit mit einer Lebensversicherung

Leben ist nicht risikofrei. Selbst wer sein Leben in ruhigen Bahnen verlebt und keine besonderen Risiken auf sich nimmt, kann immer Opfer eines Unfalls werden oder auf eine andere Art und Weise vom Schicksal geprüft werden.

Statistiker können das Risiko genau beziffern und bewerten, in Abhängigkeit von bestimmten Faktoren wie Alter, körperlicher Verfassung, Beruf und Freizeitaktivitäten, doch in den Alltag lassen sich solche statistischen Kennzahlen kaum übertragen, denn eine wie hoch auch immer anzusetzende Wahrscheinlichkeit ist eben keine sichere Voraussage für die Zukunft, eine Tatsache, die vor allem Glücksspieler bestens kennen dürften.

Wer sich gegen das Lebensrisiko absichern will, kann eine entsprechende Versicherung abschließen, die zwar nicht den eigentlichen Schaden ausgleichen oder ungeschehen machen kann, aber zumindest die finanziellen Konsequenzen davon minimieren kann. Ein Beispiel dafür ist die Haftpflichtversicherung, die für entstehende Schäden an Sachen oder Menschen aufkommt, indem sie die entstandenen Kosten ersetzt.

Sicherlich lässt sich mit Geld alleine ein Unglück nicht ungeschehen machen, doch es ist zumindest ein gutes Gefühl, dass beispielsweise die Familie finanziell abgesichert ist, wenn dem Alleinverdiener etwas passiert. Diese Sicherheit und Absicherung bietet eine Risiko-Lebensversicherung, die bei bestimmten Lebensumständen abgeschlossen werden sollte und dann einen günstigen und flexiblen Schutz bietet.

Wer sich mit dem Thema intensiver beschäftigen möchte, findet hier den Ratgeber der Allianz, in dem sowohl erläutert wird, für wen sich dieser Versicherungsschutz besonders eignet und welche Vorteile eine Risiko-Lebensversicherung bietet. Denn nach einer Studie der GfK sind nur 13,8 Prozent aller deutschen Haushalte eine solche Versicherung abgeschlossen haben, dabei gibt es sicherlich deutlich mehr, für die ein solcher Schutz sinnvoll ist.

Nicht nur Familien mit dem erwähnten Alleinverdiener sollten sich damit absichern, sondern auch junge Familien und Paare ohne Trauschein, denn der oder die Hinterbliebene hat so in der Regel keinen Anspruch auf Hinterbliebenenrente.

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