Urteil: Stadt muss Kosten für private Kinderkrippe tragen

Mainz (dpa) - Die Stadt Mainz konnte einer Zweijährigen keinen Kita-Platz anbieten - trotz eines Rechtsanspruchs. Die Familie des Kindes zog vor Gericht. Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz gab ihr nun Recht.

Eine Stadt muss die Kosten für eine private Krippe tragen, wenn sie einem zweijährigen Kind keinen eigenen Kita-Platz anbieten kann. Das entschied das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (OVG). Konkret geht es um die Stadt Mainz.

Eine Mainzer Familie hatte ihre damals zweijährige Tochter ein halbes Jahr lang in einer privaten Kita untergebracht, da in einem städtischen Kindergarten kein Platz frei war. Sie forderte die Stadt auf, die Kosten zu übernehmen, was abgelehnt wurde. Das Verwaltungsgericht entschied dann, die Stadt müsse der Mutter 2200 Euro erstatten. Nachdem die Stadt Berufung eingelegt hatte, scheiterte sie nun auch vor dem OVG (Az. 7 A 10671/12.OVG).

Seit 2010 gilt in Rheinland-Pfalz ein Rechtsanspruch für Zweijährige auf einen Kindergartenplatz. Das Jugendamt müsse gewährleisten, dass für jedes Kind vom vollendeten zweiten Lebensjahr an ein Platz in einer Kindertagesstätte ohne Beitrag zur Verfügung steht, betonten die OVG-Richter. Sie verwiesen auf das rheinland-pfälzische Kindertagesstättengesetz.

Das OVG ließ eine Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu - wegen der grundsätzlichen Bedeutung. Ob Mainz dies wahrnimmt, war zunächst noch offen. Die Stadt prüfe das Urteil und werde innerhalb einer Frist von vier Wochen darüber entscheiden, sagte eine Sprecherin auf Anfrage.

Das Problem fehlender Kita-Plätze gibt es auch in anderen Städten. Mainz hatte vor einigen Monaten angekündigt, weitere Plätze bereitstellen zu wollen.

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