Pflegestärkungsgesetz Pflegebedürftige sollen besser beraten werden

Berlin (dpa) - Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen künftig besser über Möglichkeiten der Pflege beraten werden. Kommunen sollen Beratung verstärkt vermitteln und mit der Altenhilfe und anderen Trägern abstimmen.

Pflegestärkungsgesetz: Pflegebedürftige sollen besser beraten werden
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Das sieht das dritte Pflegestärkungsgesetz vor, das der Bundestag beschloss.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) wies darauf hin, dass sich das Gesetz in eine Reihe von Pflegereformen eingliedert. So sollten Demenzkranke ab kommendem Jahr gleichen Zugang zu den Unterstützungsangeboten erhalten. Ausrichten solle sich die Hilfe im Zuge der Umstellung der bisherigen Pflegestufen auf Pflegegrade stärker am persönlichen Bedarf. „Das macht aber auch bessere Beratung erforderlich.“ Linke und Grüne kritisierten die Schritte als unzureichend.

Für einen Ausbau des Netzes der Beratungsstellen sollen Kommunen für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Beratung aus einer Hand durch kommunale Stellen sollen modellhaft erprobt werden.

Betrügern in der ambulanten Pflege soll es schwerer gemacht werden: Gegen Abrechnungsbetrug soll die gesetzliche Krankenversicherung ein systematisches Prüfrecht erhalten. Bisher konnten die Kontrolleure der Krankenversicherung nur bei Diensten der ambulanten Altenpflege tätig werden, nicht aber bei solchen, die ausschließlich häusliche Krankenpflege anbieten. Fälle von Abrechnungsbetrug hatten für Schlagzeilen gesorgt, bei denen sich Pflegebedürftige, Angehörige und betrügerische Dienste zusammengetan haben sollen.

Nach jüngsten Todesfällen im Zuge von Heilpraktiker-Behandlungen wird zudem eine rechtliche Grundlage für Leitlinien zur Überprüfung von Heilpraktikeranwärtern geschaffen.

An den Plänen für mehr Pflegeberatung gab es Kritik. „Parallele Versorgungsstrukturen in der Pflegeberatung helfen den betroffenen Menschen nicht weiter“, warnte der Chef der baden-württembergischen AOK, Christopher Hermann.

Der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz, Eugen Brysch, bemängelte: „Die Pflegeberatung bleibt intransparent.“ Das Nebeneinander von Pflegekassen, Pflegediensten oder Pflegestützpunkten bleibe weiterhin möglich.

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