Längere Elternzeit des Partners kommt Karriere der Frau zugute

Berlin (dpa/tmn) - Viele Väter nehmen inzwischen ebenfalls Elternzeit, die meisten davon allerdings nur kurz. Wenn sie ein Vierteljahr oder mehr zu Hause bleiben, steigen ihre Partnerinnen früher wieder ins Berufsleben ein.

Längere Elternzeit des Partners kommt Karriere der Frau zugute
Foto: dpa

Gehen Väter drei Monate oder länger in Elternzeit, kehren Frauen schneller wieder an den Arbeitsplatz zurück. Außerdem arbeiten sie häufiger wieder Vollzeit als jene Mütter, deren Partner höchstens zwei Elternmonate genommen haben. Zu diesem Ergebnis kommt eine Untersuchung des Berliner Instituts für sozialwissenschaftlichen Transfer (SowiTra). Finanziert wurde die Studie von der gewerkschaftlichen Hans-Böckler-Stiftung. Befragt wurden 627 Väter, die seit 2007 mindestens ein Kind bekommen und sich für oder gegen eine Elterngeldzeit entschieden haben.

Laut der Studie sind 79 Prozent der Mütter, deren Partner eine längere Auszeit nahm, ein Jahr nach der Geburt ihres Kindes wieder in den Beruf eingestiegen. Blieb der Mann nur für ein bis zwei Monate zu Hause, kehrte nur knapp jede vierte Mutter (24 Prozent) nach einem Jahr oder früher wieder an den Arbeitsplatz zurück.

Väter, die länger im Beruf pausieren, reduzieren ihre eigene Arbeitszeit im Anschluss an die Elternmonate häufiger und länger. Außerdem übernehmen sie häufiger zu gleichen Teilen die Hausarbeit und Kinderbetreuung als jene Väter, die nur zwei Monate in Elternzeit gehen.

Eine längere Auszeit nehmen Männer vor allem, wenn sie ähnlich viel wie ihre Partnerin verdienen und ähnlich lange Arbeitszeiten haben, so ein Ergebnis der Untersuchung. Allerdings machen sie eher einen kleinen Teil der männlichen Elterngeldempfänger aus (29 Prozent). Die 71 Prozent der Väter, die Elterngeld bekommen und sich nur für die beiden Paarmonate entscheiden, verdienen häufiger mehr und arbeiten länger als die Frau.

Elterngeld erhalten Paare für zwölf Monate - plus zwei Monate, wenn auch der zweite Elternteil (in der Regel der Vater) für mindestens zwei Monate die Kinderbetreuung übernimmt.

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