Eltern lehnen Lehrplan ab - Kinder müssen trotzdem zur Schule

Köln (dpa/tmn) - Eltern müssen ihre Kinder auf jeden Fall zur Schule schicken - auch wenn sie den Lehrplan ablehnen. Das ergibt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln.

Sind Eltern mit dem Lehrplan einer Schule nicht einverstanden, müssen sie ihre Kinder trotzdem zum Unterricht schicken. Sie können ihre Kinder nur von einzelnen schulischen Veranstaltungen befreien lassen. Das hat das Oberlandesgericht Köln (Az.: 1 RBs 308/12) entschieden, wie die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.

In dem Fall hatte das Schulamt die Eltern mehrfach erfolglos aufgefordert, ihre Kinder zur Grundschule anzumelden. Schließlich meldete die Behörde die Kinder selbst an. Diese erschienen jedoch nicht zum Unterricht. Nachdem Mahnungen und ein Gespräch mit dem Vater keine Wirkung zeigten, setzte das Amtsgericht Bonn gegen die Eltern ein Bußgeld in Höhe von jeweils 150 Euro fest.

Die Eltern meinten, der Bußgeldbescheid verstoße gegen die Menschenrechte und ihre Grundrechte. Der Schulunterricht bedrohe die Eltern-Kind-Beziehung und die christliche Erziehung der Kinder.

Das Amtsgericht konnte jedoch keinen Rechtsverstoß erkennen. Der Staat überwache das elterliche Erziehungsrecht. Da der Staat außerdem das Schulwesen beaufsichtige, dürfe er auch eigene Erziehungsziele verfolgen.

Die Richter am Kölner Oberlandesgericht waren derselben Meinung. Sie argumentierten, dass ein Konflikt zwischen Glaubensfreiheit und dem Erziehungsrecht der Eltern und dem staatlichen Erziehungsauftrag keine Verweigerung des Schulbesuchs rechtfertige. Gelöst werden könne das Problem nur, indem das Kind nicht an allen schulischen Veranstaltungen teilnehmen müsse.

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