Extreme Flugverspätung: Keine Ansprüche über das EU-Recht hinaus

Dresden/Düsseldorf (dpa). Auch bei einer enormen Verspätung steht Fluggästen in der Regel nur die Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung zu. „Alle Ansprüche darüber hinaus sind extrem schwierig geltend zu machen“, sagt Michael Hummel von der Verbraucherzentrale Sachsen.

„Ich muss konkret beweisen, dass mir ein weiterer Schaden entstanden ist“, erklärt der Jurist.

Das könne rein theoretisch ein sicherer Geschäftsabschluss sein, der verpasst wurde. Doch auch dann müsse das Gericht überzeugt werden, dass der Schaden auf jeden Fall nicht eingetreten wäre, wenn der Betroffene rechtzeitig das Ziel erreicht hätte. Bei Verspätungen von mehr als drei Stunden stehen dem Kunden nach EU-Recht je nach Flugstrecke 250, 400 oder 600 Euro als Entschädigung zu. Ein Etihad-Flug von Abu Dhabi nach Düsseldorf war am Wochenende mehr als 30 Stunden verspätet.

Die Passagiere können trotz dieser großen Verspätung nicht auf eine besondere Entschädigung hoffen. „Da hängt zwar jede Menge Ärger dran, aber kein konkreter Schaden für den Verbraucher“, sagt Verbraucherschützer Hummel.

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