Von Probezeit bis Urlaub Was in den Ausbildungsvertrag muss

Nürnberg (dpa/tmn) - Derzeit unterschreiben viele Jugendliche ihre Ausbildungsverträge. Doch was gehört da überhaupt rein? Der Vertrag muss auf jeden Fall schriftlich geschlossen werden, erläutert das Magazin „Planet Beruf“ (Ausgabe 3/2016) der Bundesagentur für Arbeit.

Von Probezeit bis Urlaub: Was in den Ausbildungsvertrag muss
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Außerdem müssen Beginn und Ende der Ausbildung sowie die Dauer der täglichen Ausbildungszeit, der Probezeit und des Urlaubs festgelegt sein. Auch die sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung sowie die Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann, sollten genannt sein. Verzichtet der Arbeitgeber auf solche Regelungen im Ausbildungsvertrag, ist das eine Ordnungswidrigkeit, und er muss im schlimmsten Fall bis zu 1000 Euro als Bußgeld zahlen.

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