Unpünktlichen Auszubildenden droht Kündigung

Berlin (dpa/tmn) - Die Bahn fällt aus, der Wecker versagt, der Haustürschlüssel ist unauffindbar - zu spät zu kommen, das passiert jedem mal. Nur Auszubildende in der Probezeit haben dabei keine Schonfrist.

Unpünktlichen Auszubildenden droht unter Umständen die Kündigung. „In der Probezeit kann es reichen, nur einmal zu spät zu kommen“, sagt der Ausbildungsexperte Nico Schönefeldt vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag in Berlin. Sei der Chef streng, ist der Auszubildende seine Lehrstelle dann gleich wieder los. Das Thema Pünktlichkeit sollten Berufsanfänger daher nicht auf die leichte Schulter nehmen: Anders als in der Schule habe ein Fehlverhalten häufig Konsequenzen.

Nach der Probezeit entspannt sich Schönefeldt zufolge die Situation zwar etwas: In der Regel wird es dann nach der Bewährungszeit bei der ersten Verspätung ein klärendes Gespräch oder eine Abmahnung geben. Doch wiederholtes Zu-spät-Kommen kann in letzter Konsequenz auch dann zur Kündigung führen.

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