Unfallversicherung gilt bei Heimarbeit

Hamburg (dpa/tmn) - Heimarbeiter sind bei beruflichen Tätigkeiten in ihrem Arbeitszimmer gesetzlich unfallversichert. Darauf weist Regina Schmidt von der gesetzlichen Unfallversicherung VBG hin.

Als Arbeitsunfall gelte zum Beispiel der Sturz über ein Druckerkabel oder einen Aktenbehälter während der Heimarbeit. Verunglücken Tele-Arbeiter dagegen auf dem Weg zum Frühstückstisch, seien sie nicht versichert, erklärt Schmidt im „Sicherheitsreport“ der VBG.

Unter Umständen greift die Versicherung auch außerhalb des Arbeitszimmers. So sei es beispielsweise abgedeckt, wenn Tele-Arbeiter in ihrem häuslichen Privatbereich ein berufliches Telefonat oder Geschäftspost annehmen, erläutert Schmidt. Auch der Weg zwischen Tele-Arbeitsplatz und Arbeitgeber sei versichert. Gleiches gelte für Heimarbeiter, die ihren Computer oder andere Arbeitsgeräte zur Reparatur bringen und dabei verunglücken.

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