Trunkenheitsfahrt kann Polizeianwärter die Karriere kosten

Koblenz (dpa/tmn) - Wird ein Polizeianwärter in seiner Ausbildungszeit mit Alkohol am Steuer erwischt, hat er nicht nur mit einer Geldbuße und Punkten in Flensburg zu rechnen. Auch die Auflösung des Ausbildungsvertrages kann eine Konsequenz sein.

Polizeianwärter gehen durch eine Trunkenheitsfahrt das Risiko ein, entlassen zu werden. Bis zu einer endgültigen Entscheidung kann ihnen vorläufig die Führung der Dienstgeschäfte untersagt werden. Das ergibt sich aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz (Az.: 6 L 1071/12.KO). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

In dem Fall war ein Polizeikommissaranwärter mit seinem Fahrzeug in eine Verkehrskontrolle geraten. Die Kontrolleure stellten eine Atemalkoholkonzentration von mehr als 1,2 Promille fest. Daraufhin wurde ein Disziplinarverfahren eingeleitet.

Der Widerspruch des Polizeikommissaranwärters blieb ohne Erfolg. Es sei rechtlich nicht zu beanstanden, wenn der Dienstherr von der strafbaren Trunkenheitsfahrt auf eine mangelnde charakterliche Eignung für den Beruf des Polizeibeamten schließe. Dies gelte umso mehr, als Polizeibeamte Waffenträger seien und zudem regelmäßig eingesetzt werden, um Trunkenheitsdelikte im Verkehr zu unterbinden. Wer ein derartiges Delikt bereits in seiner Ausbildungszeit begehe, könne als unzuverlässig gelten.

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