Spam-Ordner-Check: Ein Muss bei geschäftlicher Mail-Adresse

Berlin (dpa/tmn) - Viele Geschäftsleute haben einen Spam-Filter für E-Mails eingerichtet. Doch zu selten schaut man dort hinein. Das kann fatale Folgen haben, wie ein Urteil zeigt.

Spam-Ordner-Check: Ein Muss bei geschäftlicher Mail-Adresse
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Wer im Briefkopf seiner geschäftlichen Korrespondenz eine E-Mail-Adresse angibt, muss sicherstellen, dass an ihn gerichtete Post auch ankommt. Das schließt einem Urteil des Landgerichts Bonn (Az. 15 O 189/13) zufolge die tägliche Kontrolle des Ordners für Spam-E-Mails ein. Denn entsteht einem Auftraggeber ein finanzieller Nachteil, weil eine automatisch im Spam-Ordner gelandete Nachricht nicht gelesen worden ist, muss man als Unternehmer oder Freiberufler Schadensersatz leisten. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im Deutschen Anwaltverein (DAV) hin.

In dem Fall hatte ein Anwalt seinen Mandaten nicht rechtzeitig über die Frist zur Annahme eines Vergleichs informiert. Dadurch entstanden dem Mandaten Mehrkosten in Höhe von 90 000 Euro, die dieser vor Gericht einforderte. Der beklagte Jurist verteidigte sich mit dem Argument, dass die besagte E-Mail irrtümlich automatisch als unerwünschte Werbung aussortiert worden und im Spam-Ordner gelandet sei.

Das ließ das Gericht nicht gelten und sah den Anwalt in der Pflicht. Wer die Kommunikation per E-Mail anbiete, müsse dafür sorgen, dass ihn die Mails auch erreichen - gerade bei aktivem Spam-Filter. Der von der Kammer formulierte Grundsatz: Wer einen Kommunikationsweg eröffnet, muss auch den Eingang auf allen Ebenen kontrollieren. Andernfalls verstoße er gegen die Sorgfaltspflicht. Übertragen auf den Juristen bedeutet das: Weil er eine E-Mail-Adresse im Briefkopf seines geschäftlichen Briefpapiers angegeben hat, muss er für den Schaden haften.

Wegen der bekannten Unzuverlässigkeit der E-Mail-Kommunikation raten die DAV-Experten aber auch Absendern von Mails zu besonderer Sorgfalt. Gerade bei Nachrichten mit Fristsetzungen sollte der Eingang am besten telefonisch kontrolliert werden. Oder man bittet den Empfänger zunächst mit einem kurzen Satz in der Mail, den Empfang zu bestätigen. Bleibt dann die Bestätigung aus, müsse man doch nachfassen.

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