Sexueller Missbrauch: Entzug der Approbation

Mannheim/Berlin (dpa/tmn) - Wird ein Psychologischer Psychotherapeut wegen sexuellen Missbrauchs von Patientinnen verurteilt, verliert er seine Approbation. Das entschied der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (Aktenzeichen: 9 S 2530/09).

Das Fehlverhalten sei in diesem Fall so schwerwiegend, dass eine weitere Berufsausübung untragbar erscheint, begründen die Richter. Der Psychotherapeut hatte über mehrere Jahre hinweg Patientinnen im Rahmen von Hypnosebehandlungen unter die Kleidung gegriffen und deren Brüste betastet. Darauf weist die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) in Berlin hin.

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