Öffnen von E-Mails mit Porno-Inhalt kann Dienstunfall sein

Düsseldorf (dpa/tmn) - Das Öffnen einer E-Mail mit pornografischem Inhalt kann ein Dienstunfall sein. Das geht aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hervor (Aktenzeichen: 23 K 5235/07).

In dem konkreten Fall, auf den die Deutsche Anwaltauskunft hinweist, hatte ein Polizist einem anderen Beamten eine E-Mail mit einem Dateianhang sexuellen Inhalts geschickt. Dies könne beim Empfänger eine psychische Erkrankung auslösen, entschied das Gericht. Da dadurch ein plötzliches, auf äußerer Einwirkung beruhendes, in zeitlicher und örtlicher Hinsicht bestimmbares Ereignis in Ausübung des Dienstes eingetreten sei, könne ein Dienstunfall vorliegen.

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