Konkurrenz zum Arbeitgeber: Arbeitnehmern droht Kündigung

Frankfurt/Main (dpa/tmn) - Wer seinem Arbeitgeber unerlaubt Konkurrenz macht, kann fristlos gekündigt werden. Das hat das Hessische Landesarbeitsgericht entschieden (Az.: 16 Sa 593/12). Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltverein hin.

Ein Rohrleitungsmonteur hatte für seinen Arbeitgeber bei einer Kundin die Abflussrohre in der Küche und im Keller untersucht. Einige Tage später verlegte er dort neue Rohre. Die Kundin zahlte hierfür 900 Euro in bar. Eine Quittung stellte der Monteur nicht aus. Das Geld behielt er für sich. Als die Kundin die Arbeit bemängelte, bekam der Arbeitgeber die Sache mit - und kündigte seinem Mitarbeiter fristlos.

Mit Recht, entschieden die Richter. Durch diese Konkurrenztätigkeit habe der Mann seine arbeitsvertraglichen Pflichten massiv verletzt. Ein Arbeitnehmer dürfe im Marktsegment seines Arbeitgebers keine Dienste und Leistungen anbieten. Dem Arbeitgeber sollte der Arbeitsbereich ohne Gefahr durch die eigenen Angestellten offenstehen.

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