Fragen zu Kinderbetreuung im Bewerbungsgespräch unzulässig

Köln (dpa/tmn) - Wird eine Frau im Vorstellungsgespräch ausgequetscht, wer sich um ihr Kind kümmert, etwa wenn es krank ist, verstößt dies gegen das Gleichbehandlungsgesetz. In diesem Fall darf die Bewerberin sogar lügen.

Fragen zu Kinderbetreuung im Bewerbungsgespräch unzulässig
Foto: dpa

Bewerberinnen mit Kind müssen es nicht akzeptieren, wenn der Chef sie im Vorstellungsgespräch zur Betreuung ausfragt. Häufig will der etwa wissen, wer das Kind pflegt, wenn es krank wird oder die Kita geschlossen hat. Auch wenn das üblich ist: Rechtlich zulässig seien solche Fragen nicht, erklärt die Fachanwältin für Arbeitsrecht Nathalie Oberthür.

In solchen Fragen sei ein Indiz für eine Diskriminierung wegen des Geschlechts zu sehen, die nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verboten ist. Kommen Frauen in die Situation, dürften sie sogar lügen, ohne dass das arbeitsrechtliche Konsequenzen für sie hat.

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