Regelungen beachten Ferienjob darf nicht länger als vier Wochen dauern

Berlin (dpa/tmn) - Schüler dürfen in den Ferien höchstens vier Wochen pro Jahr arbeiten. Außerdem gilt eine maximale Arbeitszeit von acht Stunden am Tag und 40 Stunden pro Woche, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB).

Regelungen beachten: Ferienjob darf nicht länger als vier Wochen dauern
Foto: dpa

In der Regel dürfen Schulpflichtige nur zwischen 6.00 und 20.00 Uhr arbeiten, mindestens 16-Jährige auch etwas länger - allerdings nicht am Wochenende.

Grundsätzlich müssen Jugendliche für einen Ferienjob mindestens 13 Jahre alt sein. 13- und 14-Jährige brauchen allerdings eine Erlaubnis der Eltern und dürfen auch dann nur zwei bis drei Stunden pro Tag jobben. Anspruch auf Mindestlohn gibt es bei einem Ferienjob nur für Volljährige.

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