
Der 500. Reformationstag ist einmalig ein bundesweiter Feiertag. Foto: Sebastian Gollnow
dpaDer 500. Reformationstag ist einmalig ein bundesweiter Feiertag. Foto: Sebastian Gollnow
Berlin (dpa/tmn) - Für Arbeitnehmer ist 2017 ein gutes Jahr: Wer geschickt plant, kann eine Reihe von Brückentagen für ein verlängertes Wochenende nutzen. Außerdem bekommen alle Deutschen einen gesetzlichen Feiertag mehr.
Am Dienstag, den 31. Oktober, muss wegen des 500. Reformationsjubiläums niemand arbeiten. Auch der 1. Mai und der 1. Weihnachtstag verschieben sich wieder auf Wochentage und bieten zusätzliche Erholungszeit.
Das Jahr im Überblick:
Neujahr: Der Jahresbeginn ist aus Arbeitnehmersicht leider ungünstig. Der Neujahrstag fällt auf einen Sonntag. Den Bayern, Baden-Württembergern und Sachsen-Anhaltinern steht jedoch gleich ein verlängertes Wochenende ins Haus. Der für sie gültige Feiertag Heilige Drei Könige (6. Januar) ist ein Freitag.
Karneval: Bis Ostern - 2017 Mitte April - herrscht traditionell eine Durststrecke ohne gesetzliche Feiertage. Deshalb haben sich die Narren und Jecken im Rheinland, in Mainz und in Süddeutschland mit dem Karneval eine eigene Feierzeit geschaffen. Von Weiberfastnacht am Donnerstag, den 23. Februar, bis Rosenmontag, den 27. Februar, legt das närrische Treiben in vielen Kanevals- und Faschingshochburgen das Arbeitsleben lahm. In München wird der Faschingsdienstag gefeiert. Der Aschermittwoch (1. März) läutet die 40-tägige Fastenzeit im christlichen Kirchenkalender ein.
Ostern: Das viertägige Osterfest von Karfreitag, den 14. April, bis Ostermontag, den 17. April, gilt mit der Auferstehung von Jesus als das höchste christliche Fest in Deutschland mit gleich drei Feiertagen. Wer vor oder nach Ostern vier Tage Urlaub nimmt, kann acht Tage ausspannen.
1. Mai: Bereits zwei Wochen später folgt am 1. Mai der nächste Feiertag. Am Tag der Arbeit wird nicht gearbeitet. Er fällt auf einen Montag und bietet ein verlängertes Wochenende.
Himmelfahrt: Der erste echte Brückentag winkt an Christi Himmelfahrt am Donnerstag, den 25. Mai. Wer den Freitag dazwischen freinimmt, kommt auf vier freie Tage.
Pfingsten: Bereits am Sonntag, den 4. Juni, folgt das Pfingstfest. Der Pfingstmontag (5. Juni) ist überall in Deutschland Feiertag. Wer von Christi Himmelfahrt bis Pfingstmontag Ferien machen will, erhält für sechs Urlaubstage zwölf freie Tage im Stück.
Fronleichnam: Arbeitnehmer in Bayern, Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen, Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland können zehn Tage später schon wieder ein Brückentag-Wochenende einplanen: Fronleichnam fällt auf Donnerstag, den 15. Juni. Das heißt: Freitag, den 16. Juni, freinehmen!
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