Wer hat die meisten Sterne? Bewertungsportale für Berufstätige

Berlin (dpa/tmn) - Ob es um vegane Küche, einen guten Kieferchirurgen oder einen Elektriker geht: Im Internet gibt es fast für alles Sterne, Noten oder Kommentare. „Gemüse an Menge wie eine Suppeneinlage“, lautet zum Beispiel der Kommentar zu einem Thai-Imbiss, „für mich ist der Laden gestorben“.

Wer hat die meisten Sterne?: Bewertungsportale für Berufstätige
Foto: dpa

„Dieser Kleintransport war wirklich spitze“, zeigt sich ein Umzügler begeistert, obwohl er bekennt: „Ich bin nicht eigentlich der Typ, der Beurteilungen schreibt.“„Die Verbraucher haben ein sehr großes Vertrauen in die Bewertungen im Netz“, sagt Rebekka Weiß, Referentin für Datenschutz und Verbraucherrecht beim Branchenverband Bitkom in Berlin. Entsprechend große Macht genießt, wer solche Bewertungen schreibt. „Gerade wenn man nicht gut behandelt worden ist, kann man sich auf diese Weise rächen“, sagt Laszlo Pota, Psychologischer Psychotherapeut. Die Anonymität sei dabei ein Schutzfaktor. Ohne ein direktes Gegenüber sind harsche Worte schnell in die Tasten gehämmert.

Manche Portale bieten zwar an, auf Kritik zu reagieren. So wie ein Orthopäde, der den Vorwurf eines Patienten, einen angeblichen Rippenbruch nicht erkannt zu haben, mit Verweis auf dessen erfolglose Schmerzensgeldklage kontert. „Auch schlechte Kommentare sind uns wichtig, da wir daraus nur lernen können“, schreibt ein anderer Arzt unter eine böse Bewertung. „Gerne biete ich Ihnen einen weiteren Termin an, um das Problem erneut zu besprechen.“

Das geht schon in die richtige Richtung, wie Pota sagt: „Gut wäre, wenn man den Beschwerden nachgehen könnte und miteinander in Kontakt kommt.“ Oft sei auch Wahres enthalten. Ob Arzt oder Automechaniker, Friseur oder Fliesenleger - jeder sollte einmal einen Blick auf seine Sterne werfen.

„Jemand, der im Wettbewerb steht, kann nicht erwarten, dass nur positive Meldungen über ihn verbreitet werden“, sagt der Medienanwalt Thorsten Feldmann aus Berlin. „Eine redliche Kritik muss er hinnehmen.“ Ist der Handwerker viel zu spät zum vereinbarten Termin gekommen, darf der genervte Kunde das online bemängeln. Ebenso darf er die Leistung als gut oder schlecht bewerten.

Nicht hinzunehmen ist dagegen sogenannte Schmähkritik. „Das ist eine Äußerung, wo jeder Sachbezug fehlt und es nur darum geht, den Gegner zu verletzen“, erklärt Feldmann. „Auch Unwahrheiten und Dinge, die sich nicht beweisen lassen, müssen nicht hingenommen werden.“ Wer zum Beispiel über Schimmel auf der Restauranttoilette motzt, muss im Zweifelsfall auch Belege haben. „Schreibt der Restaurantbesucher „Auf den Toiletten war es eklig“, ist das wiederum zulässig.“

Für Bewertete haben Negativkommentare Folgen, vor allem für Selbstständige - denn sie genießen im Zweifel weniger Schutz als Angestellte. „Das ist der Ruf, der auf dem Prüfstand steht, da kann ein massiver Imageschaden entstehen“, sagt Laszlo Pota.

Geht es um Falschbehauptungen, können sich die Betroffenen aber wehren: Die Betreiber solcher Portale müssen Beschwerden von Ärzten oder Handwerkern nachgehen, wie Feldmann erklärt. „Er muss den Bewertenden anschreiben und versuchen zu hören, was der dazu sagt. Wenn der Beweis letztlich nicht geführt werden kann, dass die Behauptung wahr oder unwahr ist, dann gewinnt der Bewertete.“ Entsprechende Einträge müssten dann gelöscht werden.

Bei einer unklaren Lage ist der Plattformbetreiber mit dem Löschen somit auf der sicheren Seite. Deshalb passiere das in vielen Fällen auch, erzählt Feldmann. Für Betroffene sei das aber trotzdem eine große Belastung, sagt Psychologe Pota: Für sie ist der Kampf gegen unfaire Bewertungen mit viel Aufwand verbunden - und manchmal sogar mit einer Gerichtsverhandlung.

Auch dem Bewerter droht in solchen Fällen aber eventuell mehr Ärger. Denn während für den Portalbetreiber die Sache mit dem Löschen erledigt ist, kann der Autor böswilliger Kommentare weiter haften. „Es gibt Straftatbestände wie die üble Nachrede oder die Verleumdung“, erklärt Medienanwalt Feldmann. „Das kann einer strafrechtlichen Beurteilung durch die Staatsanwaltschaft unterzogen werden, wenn es eine gewisse Grenze der Vehemenz überschreitet.“

Das sei aber eher die Ausnahme, so Feldmann. Er rät Bewerteten ohnehin zu mehr Gelassenheit: „Wenn ich negativ kritisiert werde, scheint zunächst mal der Kritisierende ein Problem zu haben. Ein bisschen Souveränität hilft da vielleicht.“ Beurteilende dagegen sollten auf Sachlichkeit achten. Rebekka Weiß vom Bitkom nutzt Bewertungen und schreibt auch selbst gern welche - allerdings vor allem positive.

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