Bei einer Frühgeburt verlängert sich der Mutterschutz

Köln (dpa/tmn) - Kommt ein Kind zu früh auf die Welt, verlängert sich der Mutterschutz automatisch. In den ersten acht Wochen nach der Geburt dürfen Mütter nicht arbeiten. Bei einer Frühgeburt verlängert sich der Schutz auf zwölf Wochen.

Arbeitnehmerin A erwartete ein Kind. Eigentlich sollte der Nachwuchs erst am Ende des nächsten Monats auf die Welt kommen, doch dann ging alles unerwartet schnell. „Im Fall einer Frühgeburt gilt nach dem Mutterschutzgesetz eine Besonderheit“, sagt Nathalie Oberthür, Fachanwältin für Arbeitsrecht aus Köln. Die frisch gebackene Mutter genieße automatisch längeren Mutterschutz.

Im Normalfall dürfen Mütter acht Wochen nach der Geburt nicht arbeiten. Bei Frauen mit einer Frühgeburt verlängert sich der Zeitraum automatisch auf zwölf Wochen. Dazu kommen noch einmal jene Wochen, welche die Mutter wegen der Frühgeburt vor der Entbindung nicht nehmen konnte, so Oberthür.

In den sechs Wochen vor einer Geburt dürfen Frauen ebenfalls nicht arbeiten. Eine Ausnahme gilt nur, wenn die Frauen darauf bestehen, zu arbeiten.

Bei Frühgeburten werde außerdem oft vergessen, rechtzeitig einen Antrag auf Mutterschaftsgeld zu stellen, sagt Philip Giewer von der Techniker Krankenkasse. Dieser könne aber problemlos nach der Entbindung nachgeholt werden. Die Frauen bekämen dann rückwirkend ihr Geld.

Während des Mutterschutzes bekommen Mütter weiter ihr volles Nettogehalt ausgezahlt. Dafür müssen sie einen Antrag bei der Krankenkasse stellen. Diese zahlt einen Betrag von 13 Euro pro Tag. Diesen Betrag muss der Arbeitgeber soweit aufstocken, dass die Mutter ihr Nettogehalt bekommt. Der Arbeitgeber könne sich das Geld dann wiederum aus der Umlagenversicherung zurückholen, so Giewer. Den Antrag auf Rückerstattung müsse der Arbeitgeber innerhalb von vier Jahren stellen.

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