Verfahrensfehler: Neue Pannen bei Staatsanwaltschaft

Gewaltverbrecher aus Sicherungsverwahrung entlassen.

Düsseldorf. Bei der Staatsanwaltschaft Essen ist es in zwei weiteren Fällen zu Justizpannen gekommen, weil Fristen versäumt wurden. Das räumte Donnerstag die Sprecherin der Behörde, Oberstaatsanwältin Angelika Matthiesen, gegenüber unserer Zeitung ein.

Ein heute 51-Jähriger, der wegen schwerer räuberischer Erpressung zu acht Jahren Haft mit anschließender Sicherungsverwahrung verurteilt worden war, befindet sich seit 20.November 2009 wieder auf freiem Fuß - weil die Staatsanwaltschaft es versäumt hatte, die Sicherungsverwahrung des Mannes korrekt zu beantragen.

Der zweite Fall betrifft einen wegen Missbrauchs von Kindern zu vier Jahren und zwei Monaten Haft Verurteilten, bei dessen Verurteilung sich das Gericht eine Sicherungsverwahrung vorbehalten hatte. Matthiesen: "Auch in diesem Fall war der Zeitpunkt überschritten, bis zu dem die weitere Sicherheitsverwahrung hätte beantragt werden müssen."

In Fall dieses Sexualstraftäters blieb die Fristversäumnis jedoch ohne Folgen: Der Mann hatte während der Haft eine Therapie gemacht und war nach einem psychologischen Gutachten auf Beschluss des Gerichts vorzeitig aus der Haft entlassen worden.

Beide Fälle hatte die Leitung der Staatsanwaltschaft selbst aufgedeckt: Nach der Justizpanne um die Freilassung eines 62-jährigen Sexualstraftäters waren in Essen alle Haftfälle im Zusammenhang mit Sicherungsverwahrung überprüft worden.

Bei dem am 20. November auf freien Fuß gekommenen Gewaltverbrecher liegt der Fall anders: Der 51-Jährige hatte in der Justizvollzugsanstalt Geldern seine Strafe abgesessen und war dann innerhalb der JVA einfach in die Abteilung für Sicherungsverwahrte verlegt worden.

Das Gesetz fordert aber vor der Verlegung eines Häftlings in die Sicherungsverwahrung eine Entscheidung der sogenannten Vollstreckungskammer beim örtlich zuständigen Landgericht.

Die Kammer prüft, ob die Sicherungsverwahrung überhaupt angetreten werden muss. Diese Entscheidung muss die Staatsanwaltschaft aber zuvor beantragen. Die Essener Staatsanwaltschaft hatte dies zunächst versäumt.

Daher habe der Mann auf freien Fuß gesetzt werden müssen, sagt Vorsitzender Richter Jürgen Ruby, Sprecher des zuständigen Landgerichts Kleve.

Die Vollstreckungskammer werde nun Ende kommender Woche nach Anhörung eines Gutachters und des 51-Jährigen eine Entscheidung treffen. Dabei sei auch denkbar, dass sich die Kammer gegen eine Fortsetzung der Sicherungsverwahrung entscheidet und der Mann auf freiem Fuß bleibt.

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