Urteil: Ein Hühnerhalter siegt über die Agrar-Lobby

Bundesverfassungsgericht verbietet Zwangsabgaben an die CMA. Bauern erhalten rund 120 Millionen Euro zurück.

Karlsruhe. Nach 40Jahren steht die zentrale Werbung für die deutschen Bauern vor dem Aus. Denn laut Bundesverfassungsgericht sind die Sonderabgaben, mit denen die Lebensmittelbetriebe und Landwirte bislang den Absatzförderungsfonds der Land- und Ernährungswirtschaft finanzierten, verfassungswidrig. Durch die Abgabenpflicht werde unzulässig in die unternehmerische Freiheit der Betriebe eingegriffen, entschied das Gericht gestern.

Das hatte auch Hühnerhalter Georg Heitlinger aus dem Kreis Heilbronn stets so gesehen, war bis vors höchste deutsche Gericht gezogen - und hat nun Recht bekommen. Durchschnittlich 0,4Prozent des jeweiligen Warenwertes (beispielsweise 30 Cent pro 1000 verpackte Eier) mussten die Bauern zwangsweise an den Absatzfonds zahlen, der wiederum das Geld an die Centrale Marketing-Gesellschaft der deutschen Agrarwirtschaft (CMA) und die Zentrale Markt- und Preisberichtsstelle (ZMP) weiterverteilte - 88Millionen Euro jährlich.

Dafür lieferte die CMA dann Werbesprüche wie "Die Milch macht’s" - und verwaltete sich vor allem selbst: Sie besteht nämlich aus einem Konstrukt aus 41 Gesellschaftern, 17Produkt- und Fachausschüssen sowie 26 Aufsichtsräten. Böse Zungen behaupten, bei der CMA kämen auf einen hauptamtlich Beschäftigten sechs Ehrenamtliche mit Anspruch auf Aufwandsentschädigung - eine Pöstchen-Versorgungsanstalt mit undurchsichtigem Finanzgebaren, wie auch der Bundesrechnungshof gerügt hatte.

Wenn sich jetzt der Präsident des Deutschen Bauernverbandes (DBV), Gerd Sonnleitner, "sehr enttäuscht" über das Karlsruher Urteil zeigt, sind Insider nicht verwundert: Denn der DBV ist einer der 41 CMA-Gesellschafter, und Sonnleitner ist Vorsitzender im Verwaltungsrat des Absatzfonds. Zudem dürften in Sonnleitners Enttäuschung auch massive Geldsorgen mitschwingen: Die CMA muss jetzt 120 Millionen Euro an Bauern zurückzahlen, die ihre Zwangsabgaben nur "unter Vorbehalt" gezahlt hatten.

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