Togoer zurück nach Italien

Verfassungsgericht entscheidet Fall aus Ellwangen.

Togoer zurück nach Italien
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Karlsruhe. Ein in einer Flüchtlingsunterkunft in Ellwangen mit großem Polizeiaufwand gefasster Asylsuchender aus Togo darf nach Italien zurückgebracht werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht gestern entschieden (2 BvR 883/18). Die Verfassungsbeschwerde sei mangels ausreichender Begründung unzulässig, hieß es. Die einstimmige Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar.

Der Anwalt des Flüchtlings hatte in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingereicht und wollte damit die Abschiebung verhindern. Das Bundesverfassungsgericht hatte in der Vergangenheit in Einzelfällen schon Abschiebungen in letzter Sekunde gestoppt. Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte am vergangenen Dienstag seinen Eilantrag gegen eine Rückführung des 23-Jährigen abgelehnt und damit den Weg für dessen Abschiebung freigemacht. Der Flüchtling sitzt im Abschiebegefängnis in Pforzheim. Der Fall hat erhebliche Diskussionen ausgelöst. Nachdem Ende April ein erster Abholversuch der Polizei am Widerstand anderer Migranten scheiterte, war die Polizei Tage später mit mehr als 100 Einsatzkräften nach Ellwangen zurückgekehrt — und konnte den Togoer fassen.

Italien verfüge über ein planvolles und ausdifferenziertes Asylsystem, hieß es in der Begründung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Der Togoer sei dort auch nicht unmenschlichen oder erniedrigenden Bedingungen ausgesetzt. dpa

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