3. Oktober 1989: DDR genehmigt Massenausreise

Berlin (dpa). Zum zweiten Mal innerhalb weniger Tage genehmigt Ost-Berlin die Massenausreise von etwa 11 000 DDR-Flüchtlingen in Prag. Gleichzeitig stoppt die DDR die freie Einreise ihrer Bürger in die Tschechoslowakei, um einen erneuten Ansturm von Ausreisewilligen auf die Bonner Botschaft in Prag zu unterbinden.

Diese Regelung - vier Tage vor den Jubiläumsfeiern zum 40. Jahrestag der DDR getroffen - löst bei der Bevölkerung Bestürzung aus. Das Regime hält an seiner These fest, dass die massenhafte Flucht von DDR-Bürgern von der Bundesrepublik verschuldet ist und wirft der Bundesregierung völkerrechtswidriges Verhalten vor.

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