Sozialleistungen: EU stellt Leitfaden vor

Neuer Zusatz hilft bei Bestimmung des Aufenthaltsorts.

Sozialleistungen: EU stellt Leitfaden vor
Foto: Olivier Hoslet

Brüssel. Nach Diskussionen um Sozialleistungen für Zuwanderer in Deutschland und Großbritannien hat László Andor (Foto: dpa), EU-Kommissar für Beschäftigung, Soziales und Integration, am Montag einen Leitfaden zu Regeln für die Arbeit im EU-Ausland vorgestellt. Die Debatte um Zuwanderung sei häufig übermäßig emotional. „Das EU-Recht sieht eindeutige Schutzbestimmungen vor, die den Missbrauch der Sozialsysteme in anderen EU-Staaten verhindern sollen“, stellte Andor klar. Der Leitfaden werde es den Behörden der Mitgliedsstaaten erleichtern, das geltende Recht auch anzuwenden. Er ist Teil von Maßnahmen zur Erleichterung der Freizügigkeit in der EU.

Der praktische Leitfaden existiert schon mehrere Jahre. Festgelegt ist darin beispielsweise, welche Sozialversicherung für Arbeitnehmer, die von ihrer Firma in einen anderen Mitgliedsstaat entsandt worden sind, oder für Menschen, die in mehreren Mitgliedsstaaten tätig sind, gilt.

Im am Montag veröffentlichten Leitfaden gibt es einen Zusatz: Dort wird noch detaillierter erklärt, wie der Aufenthaltsort einer Person festzustellen ist. Kriterien dabei sind unter anderem die familiäre Situation, die Frage, ob jemand arbeitet, Gründe und Dauer des Aufenthalts in einem Land, aber auch die Arbeitssituation. Der Aufenthaltsort hat einen maßgeblichen Einfluss darauf, ob jemand Anrecht auf diverse Sozialleistungen hat — etwa Arbeitslosengeld, Hartz IV, Krankengelder.

Die EU-Kommission hatte vergangene Woche erklärt, dass sie einen pauschalen Ausschluss von Sozialleistungen für Zuwanderer — wie in Deutschland üblich — mit dem EU-Recht für nicht vereinbar halte. Einzelfallprüfungen seien notwendig.

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