Schwierige Beweisführung

Kommentar

Wer Handgranaten werfen und Bomben basteln übt und dafür über Schleichwege in ein Nest im Hindukusch fährt, der will weder Schützenkönig in Wesel werden noch auf Tontauben in Detmold schießen.

Wie der Aufenthalt in einem Terrorcamp zu bewerten ist, dürfte somit klar sein. Teilnehmern solcher Hasslager das Handwerk zu legen, bevor sie ihr todbringendes Wissen anwenden, ist zwingend geboten. Kein Staat kann sich leisten, Leute herumlaufen zu haben, die sich zu gefährlichen Terroristen haben ausbilden lassen.

Aber: In der Realität von Fahndern und Justiz könnte sich der Bundestagsbeschluss als stumpfes Schwert erweisen. Die lückenlose Beweisführung im Vorfeld einer Straftat - und im vorliegenden Fall muss der Vorsatz glasklar erkennbar sein - ist schon schwierig genug. Wenn sie sich aus selten gerichtsfesten Geheimdienstquellen speisen muss, wird es schier unmöglich, dem Strafrecht zur Geltung zu verhelfen.

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