Sauerland-Gruppe: Ordnungshaft für Angeklagten

Düsseldorf. Im Düsseldorfer Terrorismus-Prozessgegen vier mutmaßliche Islamisten der sogenannten Sauerland-Zelle isteiner der Angeklagten wegen ungebührlichen Verhaltens zu einerOrdnungshaft von einer Woche verurteilt worden.

Der Staatsschutzsenatdes Oberlandesgerichts Düsseldorf reagierte damit am Donnerstag auf dasVerhalten des 30-jährigen Adem Y. am Vortag.

Der türkische Staatsbürgerhatte sich trotz mehrfacher Aufforderung bei der Vereidigung vonDolmetschern und beim Betreten des Gerichtsaals durch die Richter nichtvon seinem Platz erhoben. „Ich stehe nur für Allah auf“, sagte Y. zurBegründung.

Der Düsseldorfer Staatsschutzsenat wertete dies als „provokatives unddie Missachtung des Gerichts zum Ausdruck bringendes Verhalten“. Auchein weiteres Fehlverhalten des Angeklagten werde nicht ungeahndetbleiben, sagte der Vorsitzende Richter Ottmar Breidling.

DieVerteidigung von Y. hatte geltend gemacht, ihr Mandant habe sich ausrein religiösen Gründen nicht von seinem Platz erhoben, weil er glaube,dass er nur vor Gott aufstehen dürfe. Zu Beginn des zweitenVerhandlungstages erhob sich der Angeklagte erneut nicht von seinemPlatz. Er sitzt bereits seit September 2007 in Untersuchungshaft.

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