Politik will Cannabis-Patienten die Behandlung erleichtern

Die Cannabis-Debatte geht in die nächste Runde: Nachdem im vergangenen Jahr Schwerkranke das Recht bekommen hatten, Cannabis legal anzubauen und damit die Diskussion über die Legalisierung von Hanf neu entfacht wurde, geht die Drogenbeauftragte der Bundesregierung in die Offensive.

Marlene Mortler (CSU) fordert eine Verbesserung der Situation von Cannabis-Patienten.

Schmerzpatienten und andere chronisch Kranke haben seit 2011 die Möglichkeit, Cannabis-Präparate aus der Apotheke zur Linderung ihrer Beschwerden einzusetzen. Dazu benötigen Sie eine Ausnahmegenehmigung der Bundesopiumstelle — und das nötige Kleingeld. Denn die Krankenkassen zahlen die Präparate bisher nicht. Grund dafür ist vor allem die dünne bis widersprüchliche Studienlage zur medizinischen Wirkung von Cannabis. Doch sowohl die Ausnahmegenehmigung als auch die finanzielle Belastung stellen für viele Patienten schier unüberwindbare Hürden dar. Zudem kommt es immer wieder zu Lieferengpässen in den Apotheken, sodass einige Patienten wochenlang auf ihre Arznei warten müssen.

Je nach verordneter Dosis können sich die Kosten für Cannabis-Präparate aus der Apotheke auf mehrere Tausend Euro monatlich summieren — ein Betrag, den viele Kranke nicht regelmäßig zahlen können. Häufig haben Betroffene gerade aufgrund ihrer körperlichen Beschwerden nicht genügend finanzielle Mittel zur Verfügung. Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler, möchte an diesem Punkt ansetzen. In den Fällen, in denen Cannabis „seine Wirkung erzielt, müssen die Möglichkeiten, dass es Patienten verschrieben und erstattet werden kann, ausgeweitet werden.“ Diese Möglichkeiten werden derzeit diskutiert, so Mortler in einem Interview. Ein wichtiger Schritt bestünde in der finanziellen Entlastung der Patienten durch die Krankenkassen. Wie diese Entlastung aussehen könnte, und zu welchem Teil Kosten übernommen werden könnten, ist bisher noch unklar. Als Allheilmittel sieht Mortler Cannabis dennoch nicht. Die Legalisierung lehnt sie ab, denn die Arzneimittelsicherheit müsse gewahrt werden. Die Qualität der Wirkstoffe ließe sich durch die Erlaubnis zum Privatanbau kaum überprüfen. Doch diese ist für die medizinische Begleitung durch den behandelnden Arzt und den Therapieerfolg sehr wichtig.

Eine andere Verbesserung für chronisch Kranke, die Cannabis zu medizinischen Zwecken konsumieren, wäre eine Lockerung der Bedingungen für eine Erlaubnis dafür. Nur wenige Hundert chronisch Kranke besitzen hierzulande eine Ausnahmegenehmigung für die Einnahme von Cannabis aus der Apotheke. Dabei könnte der Wirkstoff noch vielen weiteren Betroffenen helfen. Der Anwendungsbereich von Medizinalhanf zieht sich von Multipler Sklerose über das Tourette-Syndrom bis hin zu den Symptomen von Krebs und Aids. Bisher müssen die Betroffenen für eine Ausnahmegenehmigung zahlreiche ärztlich attestierte Belege bei der Bundeopiumstelle einreichen. Dazu zählen unter anderem der bisherige Therapieverlauf mit Wirksamkeit und Nebenwirkungen, der Nachweis zur Zuverlässigkeit des Betroffenen zur Einhaltung der Behandlung sowie Belege. Zudem muss der Betroffene erklären, wie er die Präparate in seiner Wohnung vor Diebstahl und dem Zugriff Dritter schützt. Weiteren Sicherheitsvorkehrungen begegnet der Patient, wenn er bereits eine Erlaubnis für den Konsum von Cannabis-Präparaten erhalten hat. Denn das Arzneimittel darf nicht wie andere Medikamente in allen Apotheken erworben werden. Der Patient muss sich eine Liefer-Apotheke suchen, die von der Bundesopiumstelle die Erlaubnis erhält, das Präparat auszugeben.

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