Zehn Chefsessel zu vergeben

In NRW wird es am Sonntag etwas komplizierter. Aachener können sogar fünf Kreuzchen machen.

Zehn Chefsessel zu vergeben
Foto: Michael Sieber

Düsseldorf. In Düsseldorf lächelt alle paar Meter der amtierende Oberbürgermeister Dirk Elbers (CDU) von den Plakaten. Es ist Wahlkampf in Nordrhein-Westfalen. Am Sonntag — zeitgleich zur Europawahl — wird in den 396 Kommunen gewählt. In zehn von 23 kreisfreien Städten — so auch in der Landeshauptstadt — geht es zusätzlich um den OB-Chefsessel im Rathaus.

Im bevölkerungsreichsten Bundesland haben EU-Bürger ab 16 Jahren zwischen Aachen und Zülpich am Wochenende überall die Wahl: Sie entscheiden, welche Partei oder Vereinigung sie in den Stadtrat oder Gemeinderat — also das kommunale Parlament — schicken. Bestimmt werden diesmal aber vielerorts darüber hinaus auch noch die Hauptverwaltungsbeamten, also Oberbürgermeister, die Bürgermeister und die Landräte. Und die OB-Wahl weckt besonderes Interesse.

Neben Düsseldorf wird in Aachen, Bielefeld, Bottrop, Dortmund, Gelsenkirchen, Hamm, Hagen, Mönchengladbach und Remscheid vorzeitig der Oberbürgermeister bestimmt. Zu den bekannten Gesichtern gehört Norbert Bude (SPD), lange Vorsitzender des Städtetags NRW. Er ist seit 2004 OB in Mönchengladbach — und CDU-Kandidat Hans Wilhelm Reiners würde das gerne ändern. In Gelsenkirchen tritt Frank Baranowski (SPD) erneut an. In Dortmund will es SPD-Amtsinhaber Ullrich Sierau wieder wissen.

In Köln hat sich dagegen Jürgen Roters entschieden, noch bis 2015 OB zu bleiben. Was ihn nicht daran hindert, auf Plakaten für seine Partei zu werben — mit dem Slogan: „Wir können Köln“. Als sein potenzieller Nachfolger für 2015 kursierte immer wieder der Name Norbert Walter-Borjans. Der NRW-Finanzminister und Kölner Ex-Kämmerer hat sich zu diesen Kandidaten-Gerüchten bisher nicht geäußert.

Die Amtszeit der Oberbürgermeister — ebenso der Bürgermeister und Landräte — endet in der Regel eigentlich erst 2015. Viele Spitzenbeamte machen aber Gebrauch von einer rot-grünen gesetzlichen Neuregelung: Sie ermöglichen eine Neuwahl schon im Mai, um sie damit terminlich zusammenzulegen mit der Wahl zum Stadt- oder Gemeinderat.

Neben den Kreuzchen für den Stadtrat — und eventuell für den Verwaltungschef — kann der Wähler in den kreisfreien Städten noch die Bezirksvertretung für den Stadtteil bestimmen. In den anderen 373 Kommunen — kreisangehörige Städte und Gemeinden — wird in 199 Fällen zudem der Bürgermeister vorzeitig gewählt. Da diese 373 Städte und Gemeinden insgesamt 31 Kreisen angehören, können die dort lebenden Wähler auch noch den Kreistag wählen und in einigen Fällen zudem vorzeitig einen Landrat.

Ein Sonderfall sind die Aachener. Sie dürfen noch weitere Voten abgeben, bei der Kommunalwahl fünf Kreuzchen machen. Als Bürger der kreisfreien Stadt wählen sie OB, Stadtrat und Bezirksvertretung. Weil die Stadt aber auch Teil der Städteregion ist (Zusammenschlusses von neun Kommunen des früheren Kreises Aachen und der Stadt Aachen), wählen die Bürger den Städteregionstag und den Städteregionsrat.

Bis Ende November 2013 mussten die Hauptverwaltungsbeamten in NRW entscheiden, ob sie das „Niederlegungsrecht“ nutzen wollen oder auf einer Amtszeit bis 2015 bestehen, wie eine Sprecherin des Innenministeriums erläutert. Aber egal, ob 2014 oder 2015 — die nächste Amtsperiode endet für alle im Oktober 2020. Kann sich bei der Direktwahl kein Kandidat mit Mehrheit durchsetzen, so kommt es zur Stichwahl zwischen den beiden Bestplatzierten.

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