NRW unter Schwarz-Gelb Vertauschte Rollen: SPD droht Landesregierung mit Verfassungsgericht

Die SPD droht der Landesregierung mit dem Verfassungsgerichtshof, falls der Haushalt 2018 nicht mehr vor dem Jahreswechsel verabschiedet werden kann. So wie Schwarz-Gelb dies 2012 getan hatten.

 Es geht wieder um die späte Vorlage eines Haushaltsentwurfs. Nur diesmal sind die Rollen vertauscht. (Symbolbild)

Es geht wieder um die späte Vorlage eines Haushaltsentwurfs. Nur diesmal sind die Rollen vertauscht. (Symbolbild)

Foto: dpa/Jens Wolf

Düsseldorf. Die SPD droht der nordrhein-westfälischen Landesregierung mit dem Gang vor den Verfassungsgerichtshof, falls der Haushalt 2018 nicht mehr vor dem Jahreswechsel vom Landtag verabschiedet werden kann. Die schwarz-gelbe Landesregierung steuere auf einen vorsätzlichen Verfassungsbruch zu, sagte SPD-Fraktionsvize Martin Börschel am Dienstag in Düsseldorf.

Börschel reagierte damit auf Angaben des Finanzministeriums, nach der Sommerpause zunächst einen Nachtragshaushalt für das laufende Jahr vorlegen zu wollen. Er vermutet, dass dadurch die Zeit für eine Verabschiedung des Haushalts für 2018 vor dem Jahreswechsel nicht mehr reichen könnte.

Der NRW-Verfassungsgerichtshof hatte 2012 auf eine Klage gegen die damalige rot-grüne Landesregierung entschieden, dass eine zu späte Vorlage des Haushaltsentwurf gegen das Budgetrecht des Parlaments verstoße. Die rechtzeitige Erstellung des Haushaltsentwurf sei eine „zwingende Verpflichtung“. (dpa)

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