Politik Urteil: Flüchtlingspaten müssen für Sozialleistungen zahlen - aber nicht für alles

Zwei Flüchtlingsbürgen hatten geklagt, nachdem die zuständigen Jobcenter von ihnen vierstellige Beträge für die Versorgung der Syrer zurückforderten. Patenschaften für Flüchtlinge sind keine Seltenheit.

 Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Haftung für Flüchtlingsbürgen eingeschränkt.

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Haftung für Flüchtlingsbürgen eingeschränkt.

Foto: Bernd Thissen

Münster. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Haftung für Flüchtlingsbürgen eingeschränkt. Sie müssen zwar weiterhin an Flüchtlinge geleistete Sozialleistungen an die Jobcenter zurückzahlen, davon ausgenommen sind aber die Kosten für Kranken- und Pflegeversicherung. Das hat das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG) am Freitag entschieden.

Geklagt hatten zwei Männer, die für syrische Flüchtlinge gebürgt haben und sich nun gegen eine Zahlungsaufforderung wehren. Die jeweils für die Flüchtlinge zuständigen Jobcenter forderten von den Bürgen 5200 Euro beziehungsweise 3400 Euro zurück, da sie für die Flüchtlinge Sozialleistungen in dieser Höhe bezahlt hatten.

Solche Patenschaften sind keine Seltenheit: Ab 2013 konnten syrische Flüchtlinge im Rahmen humanitärer Landesaufnahmeprogramme nach Deutschland kommen, wenn sich jemand verpflichtete, für ihe Lebenshaltungskosten aufzukommen. Das Aufnahmeprogramm in NRW gab es 2013 und 2014. dpa

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