Striktes Rauchverbot in NRW: Ausnahme beim Friseur

Düsseldorf (dpa). Nordrhein-Westfalen hat jetzt das neben Bayern strikteste Rauchverbot in Deutschland. In Restaurants, Kneipen, Festzelten, in allen öffentlichen Einrichtungen, auf Spielplätzen, in geschlossenen Sportstadien, in Kultur- und Freizeiteinrichtungen aller Art und auch in Spielhallen darf seit Mittwoch nicht mehr gequalmt werden.

Mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz sind auch bisherige Ausnahmen für Schulgelände, Raucherclubs oder Raucherräume etwa in Hochschulen oder Freizeiteinrichtungen gestrichen - beim Friseur darf aber weiter gequalmt werden.

Gesundheitsministerin Barbara Steffens (Grüne) hat die Kommunen aufgefordert, das Rauchverbot konsequent durchzusetzen. Einzelne Gastronomen hätten angekündigt, das Gesetz nicht einhalten zu wollen. Deshalb müsse durchgegriffen werden.

Eine „Raucherpolizei“ müssen die Wirte vorerst aber wohl nicht fürchten. Besondere Überprüfungen werde es nicht geben, heißt es beispielsweise in Köln. Auch werde das Ordnungsamt in den ersten vier Wochen nach Inkrafttreten „nicht direkt mit der Verwarnungskeule kommen“, sagte ein Sprecher der Stadt. Vielmehr wolle man Gäste und Wirte zunächst freundlich auf die neuen Regeln hinweisen. Auch sind keine verstärkten Kontrollen vorgesehen. „Das Ganze muss sich ja erstmal setzen“, sagte der Leiter des Ordnungsamts der Stadt, Martin Schulze-Werner.

In Essen sieht man das neue Gesetz strikter. „Eine Schonfrist gibt es nicht“, so ein Sprecher der Stadt. Wirte zahlten dort für den Erstverstoß 100 Euro, rauchende Gäste 20 Euro - „bis sich der Lernerfolg einstellt“. Auch das Ordnungsamt in Düsseldorf will nach Angaben seines Leiters, Michael Zimmermann, in den ersten Wochen verstärkt auf die Einhaltung des Rauchverbots achten: „Eine Karenzzeit ist nicht vorgesehen.“

Erlaubt ist das Rauchen nur noch bei privaten Feiern in geschlossenen Gesellschaften. Auch beim Friseur und im Kosmetiksalon darf weiter gequalmt werden. „Wir hatten eigentlich erwartet, dass das Rauchverbot auch für unsere Betriebe gelten würde und hätten uns das sogar gewünscht“, sagte der Geschäftsführer des Friseur- und Kosmetikverbands NRW, Wilfried Petri. „Wir empfehlen den Betrieben nun, selbst ein Verbot einzuführen.“ Der Bereich Schönheit passe einfach nicht zu Zigarettenqualm, Passivraucher würden zudem zu sehr gefährdet.

Eine Ausweitung der Bestimmung auf Friseur- und Kosmetiksalons kann das Gesundheitsministerium aber nicht erlassen: Denn dieser Bereich fällt in die Arbeitsstättenverordnung - die Regelungskompetenz liegt beim Bund.

Den verschärften Nichtraucherschutz hatte der Landtag vor einem halben Jahr mit rot-grüner Mehrheit beschlossen. Die oppositionelle CDU und FDP kritisieren eine Bevormundung der Bürger. Während Gastronomen Umsatzeinbußen und ein Kneipen-Sterben befürchten, begrüßen Gesundheitsverbände und Mediziner das strikte Rauchverbot jedoch. Jedes Jahr sterben nach Angaben des Krebsforschungsinstituts deutschlandweit 110 000 Menschen an den Folgen des Rauchens, außerdem 3300 Passivraucher.

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