Streit vermeiden

Angesichts hoher Scheidungsraten ist das Urteil höchst relevant. Viele Schwiegereltern können nun damit rechnen, dass sie Geschenke, die sie dem einst geschätzten Schwiegersohn oder der früher geliebten Schwiegertochter gemacht haben, nach Scheitern der Ehe zurückbekommen.

Ein nachvollziehbares Urteil, bei dem man sich allenfalls darüber wundert, warum es nicht bisher schon Rechtswirklichkeit war. Denn es ist doch naheliegend, dass Eltern vor allem an das eigene Kind denken, wenn sie den Eheleuten etwas schenken. Scheitert die Ehe, dann ist auch die "Geschäftsgrundlage" für das Geschenk entfallen.

Ob Schwiegereltern das Geschenkte tatsächlich zurückbekommen, ist indes nicht völlig sicher. Es kommt auf den Einzelfall an. Am sichersten fahren die Eltern, wenn sie materiell etwas für das Eheglück ihres Kindes tun wollen, so: Sie lassen größere Geschenke, zum Beispiel eine Immobilie, von vornherein nur dem eigenen Kind zukommen. Dann stellt sich das Problem erst gar nicht.

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